Gute Nachrichten für den Sportbetrieb! Die Hessische Landesregierung hat für den 06. Juli neue Lockerungen beschlossen.
Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor. Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.
Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Lesefassung – Stand 06. Juli 2020)
Die neuen Lockerungen werden entsprechend auf die HTV-Durchführungsbestimmungen umgesetzt und sind ab sofort gültig:
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07.07.2020