DTB/HTV Lizenzen und Zertifikate gemäß Rahmenrichtlinien des DOSB
Tennisassistenst | C-Trainer | B-Trainer | A-Trainer | Diplom-Trainer | |
Mindestalter | 16 Jahre | 18 Jahre | 20 Jahre | 22 Jahre | - |
Träger der Ausbildung | HTV | HTV | HTV | DTB | DOSB / DTB |
Gültigkeit | 2 Jahre | 4 Jahre | 3 Jahre | 2 Jahre | - |
Verlängerung
Die Verlängerung setzt die Fortbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus. Die Ausbildung ist im Gesamtbereich des DTB und DOSB gültig. Für die öffentliche Bezuschussung des Trainereinsatzes im Verein ist die Lizenz Voraussetzung. Der Zuschuss wird beim Landessportbund Hessen e.V. Abteilung Vereinshilfe, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt unter der Telefon-Nr. 069-67890 beantragt.
Gültigkeitsverlust
Nach Verlust der Gültigkeit einer Trainer-Lizenz kann diese wieder aufgefrischt werden und wird ab dem letzten Gültigkeitsdatum verlängert. Voraussetzung ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen des HTV. Nach Verlust der Gültigkeit eines Zertifikates kann dieses wieder aufgefrischt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem der Fortbildungs-Lehrgänge des HTV: Beim Verfall von länger als 5 Jahren der Gültigkeit bitte nach Wiedereinsteiger- Programmen fragen.
Ausstellung, Umschreibung und Verlängerung einer gültigen Lizenz
Wenn ein Trainer, der seine Ausbildung bei einem anderen Landesverband erworben hat, eine Lizenz vom HTV ausgestellt oder umgeschrieben haben will, wird eine Gebühr erhoben. Diese Lizenzausstellungsgebühr beträgt € 30,-. Für Fortbildungen bei anderen Landesverbänden bzw. beim VDT wird für die Verlängerung der Lizenz und Pflege der Daten eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- erhoben.
Anerkennung anderer Ausbildungsgänge
Staatlich geprüften Tennislehrern (VDT) wird, innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der Prüfung, auf Antrag eine C-Trainerlizenz ausgestellt. Die Lizenzausstellungsgebühr beträgt € 30,-.
Eine Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist nicht möglich.
Bewerber gültiger ausländischer Lizenzen von Ausländern
1. Mitgliedschaft in einem hessischen Tennisverein
2. Einreichung der gültigen Lizenz, nicht älter als 4 Jahre und ins Deutsche übersetzt
3. Demonstrations- und Zuspielfähigkeit der verschiedenen Schläge
4. Lehrbefähigung - unvorbereitete Lehrprobe
5. mündliche Prüfung in Theorie
6. Beherrschen der deutschen Sprache
7. Besuch von 2 Fortbildungslehrgängen (1x Theorie + 1x Praxis)
Hinweis: Die Prüfungsgebühr beträgt € 50,-. Die Lizenzausstellungsgebühr beträgt € 30,- zuzüglich der Kosten für die Fortbildungslehrgänge.
Achtung: Es ist in jedem Fall nur eine Umschreibung auf eine DTB/C-Lizenz möglich.
Hier geht es zu den Rahmenrichtlinien für die Trainer:innen-Ausbildung des DTB.