Wie wir letzte Woche mitteilen mussten, hatte der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ein Wettkampfverbot im Sportbetrieb beschlossen, dass jeglichen Sportwettkampf in den Gemeinden Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau bis zum 23.09. aussetzt.
Wir konnten nun erreichen, dass der MKK auf Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt eine Befreiung von diesem Wettkampfverbot zulässt. Mit diesem Antrag können sich die einzelnen von der Allgemeinverfügung betroffenen Sportlerinnen und Sportler von diesem Wettkampfverbot also befreien lassen. Der Antrag ist im Allgemeinen durch die Sportlerin/den Sportler selbst beim Gesundheitsamt (gesundheitsamt@mkk.de) zu stellen.
Um hier schnell zu unterstützen, haben wir alle namentlichen Meldungen der betroffenen Mannschaften zusammengestellt und für die gelisteten Spielerinnen und Spieler um Befreiung des am 24.08. erklärten Wettkampfverbotes gebeten. Mit Erfolg! Ab sofort können alle betroffenen Mannschaften wieder am Medenspielbetrieb teilnehmen. Dies gilt auch für betroffene Mannschaftsspielgemeinschaften (MSG). Voraussetzung ist auch weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands, der allgemein geltenden Hygieneregeln sowie der HTV-COVID-19-Durchführungsbestimmungen.
Für die am Wochenende ausgesetzten Partien bitten wir die Mannschaftsführer*innen untereinander einen einvernehmlichen neuen Termin zu finden, an dem die Partien nachgeholt werden können. Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, wird verbandsseitig das Wochenende nach dem letzten jeweiligen Gruppenspieltag dafür angesetzt.
Informationen zum Turnierbetrieb
Von der Allgemeinverfügung betroffene Sportlerinnen und Sportler können nun auch wieder an Turnierwettkämpfen teilnehmen. Hierzu müssen Sie vorher beim Gesundheitsamt des MKK einen Antrag auf Befreiung vom Wettkampfverbot stellen. Dieser Antrag wird in der Regel binnen eines Tages genehmigt werden.
Betroffene Turnierveranstalter müssen ebenfalls mit dem Gesundheitsamt in Kontakt treten und ihr Turnier genehmigen lassen. Die Erfolgsaussichten sind hier von mehreren Faktoren abhängig, die das Gesundheitsamt einer Einzelfallprüfung unterziehen wird.
Seit dieser Woche gelten für bestimmte Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises (MKK) neue Corona-Maßnahmen, die auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb haben. Nachdem sich das Infektionsgeschehen hier in den letzten Tagen verschlechtert hat, hat man in einer Allgemeinverfügung u.a. entschieden den Wettkampfbetrieb für die Dauer von vier Wochen auszusetzen. Unter die Auflagen dieser Allgemeinverfügung fallen folgende Städte und Gemeinden:
Gemäß dieser Allgemeinverfügung wird der gesamte Sportbetrieb für die oben genannten Vereine eingeschränkt.
Was bedeutet das für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Tennis?
Das heißt, dass nur noch kontaktfrei trainiert und Sport ausgeübt werden darf unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern. Der Wettkampfbetrieb ist für die Dauer von vier Wochen bis einschließlich 23. September ausgesetzt. Das heißt auch, dass die im Wettkampfbetrieb aktiven Sportlerinnen und Sportler der Vereine aus den von der Allgemeinverfügung betroffenen Kommunen an Wettkämpfen nicht teilnehmen dürfen.
Alle weiteren Informationen zur Allgemeinverfügung des MKK finden Sie hier.
Was bedeutet das für den Mannschafts- und Turnierspielbetrieb?
Da die betroffenen Mannschaften nach dieser Allgemeinverfügung auch nicht auswärts spielen dürfen, müssen die Partien bis auf weiteres ausgesetzt werden. Da dies in einigen Gruppen nur noch ein Spiel betrifft, kann diese Partie im beiderseitigen Einvernehmen auf das letzte September-Wochenende am 26./27.09. verlegt werden. Alle weiteren Partien müssen wir leider vorerst absagen. Abgesagte Partien werden nicht in die Tabellenwertung eingehen. Die Vereine müssen hier im Ergebnisdienst HTO nicht weiter tätig werden.
In den von der Allgemeinverfügung betroffenen Kommunen müssen demnach auch alle Tennis-Turniere für die Dauer der nächsten vier Wochen abgesagt werden. Wir bitten die Turnierveranstalter daher die Absage ihrer Turniere im HTO vorzunehmen. Turnierteilnehmern aus den betroffenen Vereinen ist es leider ebenfalls untersagt, an Turnieren innerhalb oder außerhalb teilzunehmen.
Derweil bemühen wir uns, für den Tennissport eine Ausnahmeregelung im Wettkampfbetrieb zu erreichen, sodass möglichst alle ausgesetzten Spiele im September noch nachgeholt werden können. Das kommende Wochenende (28.08 – 30.08.) wird in jedem Fall ausgesetzt. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Wer darf wo spielen?
Gemäß der Regelungen dieser Allgemeinverfügung dürfen Spielerinnen und Spieler der betroffenen Vereine an keinem Tennis-Wettbewerb teilnehmen. Spielerinnen und Spieler, die in den betroffenen Gemeinden leben, aber in einem Verein außerhalb aktiv sind, dürfen ganz normal an Wettkämpfen teilnehmen. Jugendspieler, die in zwei Vereinen spielen, dürfen für ihren Verein spielen, sofern dieser nicht zu den oben aufgeführten zählt.
Wie ist die aktuelle Lage in den anderen Regionen?
Bisher hat neben dem MKK auch die Stadt Offenbach erste Einschränkungen für den Sport beschlossen. Für den Tennissport betrifft dies lediglich die Zuschauerregelung. Demnach sind bei Sportveranstaltungen in Offenbach keine Zuschauer erlaubt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 3. September.
In den Regionen Wiesbaden, Groß-Gerau und Frankfurt zeichnet sich ein ähnliches Infektionsgeschehen ab, allerdings sind hier noch keine Maßnahmen angekündigt. Dennoch möchten wir auf Grund der anhaltenden Entwicklungen zum Infektionsgeschehen in Hessen die Gelegenheit nutzen und an die hessische Tennisgemeinde appellieren, auch weiterhin so gut es geht auf den Mindestabstand zu achten, die Hygieneregeln einzuhalten und wenn möglich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
02.09.2020