Anlässlich der Corona-Pandemie hat das Land Hessen ein milliardenschweres Soforthilfeprogramm für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe aufgelegt.
Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe
Gerne weisen wir unsere Vereine auf das Soforthilfeprogramm des Landes Hessen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe hin. Wie die Hessische Landesregierung mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ergeben. Alle weiteren Informationen über das Antragsverfahren bitten wir der Homepage des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu entnehmen.
Die Antragstellung ist ab sofort beim Regierungspräsidium Kassel, https://rp-kassel.hessen.de/ möglich.
Finanzielle Hilfen für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Für Vereine, welche keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, befindet sich der LSBH zurzeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Gespräch über separate Fördermöglichkeiten für den Sport. Hierüber werden wir zeitnah informieren.
Kurzarbeitergeld
Grundsätzlich können auch Sportvereine Kurzarbeitergeld beantragen. Informationen hierzu finden Sie hier.
Weitere Informationen und Hilfen für Sportvereine finden Sie auf der Internetseite des Landessportbundes Hessen.
31.03.2020