HTV-Tennis

Good Governance

1. Präambel

Der Corporate Governance-Codex beinhaltet die verbindliche Regelung für gute Verbandsführung im Hessischen Tennis-Verband e.V. (HTV) und seiner Wirtschaftstöchter. Zugleich ist er Vorbild und Anregung für gleichartige Regelungen in den Gliederungen und Vereinen. Der Codex soll die Transparenz und Integrität fördern, um das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit des HTV und seiner Organisation zu stärken. Dieser Codex gilt entsprechend für Ehren- und Hauptamt gleichermaßen.

2. Präsidium

2.1 Die Aufgaben des Präsidiums sind den entsprechenden Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung des HTV zu entnehmen. Hierzu zählen insbesondere die gesetzliche und die sportpolitische Vertretung des HTV nach außen.

Das Präsidium beschließt die Richtlinien des Handelns des HTV in dem durch die Mitgliederversammlung vorgegebenen Rahmen.

Das Präsidium verpflichtet sich, seine satzungsgemäßen Aufgaben nur im Verbandsinteresse wahrzunehmen und dabei die Prinzipien der Fairness, Integrität, Verantwortung und Transparenz zu beachten.

2.2 Präsidiumsmitglieder sind in dieser Funktion nur den Interessen des HTV verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte haben sie im Vorfeld anzuzeigen. Ein Interessenkonflikt kann vorliegen, wenn in der Person des Mitglieds Umstände vorliegen, welche die Wahrnehmung der Aufgaben im HTV beeinflussen können (z.B. Beraterverträge, Aufsichtsratsmandate oder andere wirtschaftliche Bezüge).

Der Präsident und die Mitglieder des Präsidiums zeigen mögliche Interessenkonflikte unverzüglich den übrigen Mitgliedern des Präsidiums an. Das Präsidium entscheidet über die zugeleiteten bzw. bekannt gewordenen Fälle, in denen ein Interessenkonflikt eindeutig zu bejahen ist. Wird der angezeigte Interessenkonflikt bejaht, wirkt das betroffene Präsidiumsmitglied bei allen den Sachverhalt betreffenden Diskussionen, Entscheidungen und Verhandlungen nicht mit. Das Präsidium überträgt in diesem Fall die Aufgabe einem anderen Mitglied.

Verstöße gegen die Offenbarungspflicht sind in geeigneter Form den Mitgliedern bekannt zu machen.

2.3 Die Mitglieder des Präsidiums dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im HTV weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

3. Regelungen für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

3.1 Die Grundsätze dieses Codex finden für das Hauptamt entsprechend Anwendung.

3.2 Mögliche Interessenkonflikte sind dem Geschäftsführer sowie dem Präsidenten anzuzeigen.

3.3 Ein Verstoß gegen die Grundsätze dieses Codex kann arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Schadensersatzforderung) für den betreffenden Mitarbeiter nach sich ziehen.

4. Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mandatsträgern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

4.1 Die Arbeit des HTV beruht auf dem konstruktiven Zusammenwirken von ehrenamtlichen Mandatsträgern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

4.2 Die Mitglieder der gewählten Gremien des HTV arbeiten ehrenamtlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, der Büros der Regionen und der GmbHs sind hauptamtlich tätig. Die Mitglieder und die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten die unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen und begegnen sich mit gegenseitigem Respekt.

4.3 Von ehrenamtlichen Mandatsträgern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und toleranter Umgang mit- und untereinander erwartet. Diskriminierungen und Belästigungen werden nicht geduldet.

4.4 Ehrenamtliche Mandatsträger sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Zusammenhang mit der Tätigkeit beim HTV relevante Informationen, insbesondere über Geschäftsvorgänge, im Interesse des HTV vertraulich zu behandeln.

4.5 Zur Wahrung des Ansehens und der Integrität des HTV verpflichten sich ehrenamtliche Mandatsträger und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem korrekten Verhalten im Sinne dieses Codex.

4.6 Der HTV wird keine Repressalien gegen ehrenamtliche Mandatsträger oder hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausüben, die auf Verstöße hinweisen. Der HTV duldet keinerlei Versuche, ehrenamtliche Mandatsträger oder hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hindern, entsprechende Mitteilungen zu machen.

5. Transparenz

5.1 Das Präsidium des HTV informiert die Gliederungen und Vereine frühzeitig über neue Entwicklungen, die ihre Belange betreffen. Zur zeitnahen Information seiner Mitglieder nutzt es die geeigneten Medien. Die Themen der Präsidiumssitzungen werden den stimmberechtigten Mitgliedern des Verbandsausschusses übermittelt.

5.2 Die Verwendung der Einnahmen wird im Jahresabschluss und seinen Begleitpapieren kommentiert.

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (u.a. Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Vier-Augen-Prinzip, transparente Kontenführung, vollständige und korrekte Erfassung von rechnungslegungsrelevanten Informationen) werden eingehalten.

6. Corporate Governance-Erklärung

6.1 Die Gliederungen und Vereine haben das Recht, das Präsidium in der Mitgliederversammlung zu der Einhaltung dieses Codex zu befragen.

6.2 Der Codex (in seiner jeweils aktuellen Fassung) ist in geeigneter Form (Homepage des HTV) zu veröffentlichen.

7. Änderungen

Änderungen dieses Codex beschließt das Präsidium mit einfacher Mehrheit.

 

Offenbach, 11.12.2018

Kai Burkhardt                                                                              Michael Otto
Präsident                                                                                     Vizepräsident

 

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