Die Corona-Förderprogramme der Hessischen Landesregierung
sind zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
Der Landessportbund Hessen und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport werden sich hinsichtlich notwendiger Coronahilfen für Sportvereine und -verbände für 2022 abstimmen.
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Organisationen und Soloselbstständigen sowie Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt. Die neue Überbrückungshilfe IV ist weitgehend deckungsgleich mit der bekannten Überbrückungshilfe III Plus und umfasst einen Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Gemeinnützige Organisationen und somit auch Vereine sind antragsberechtigt. Informationen zu den vielfältigen Förderbedingungen und zur Antragstellung einschl. Fristen gibt es hier.
Die Antragstellung für 2021 ist abgeschlossen. Über ein Förderverfahren für 2022 wird die Hessische Landesregierung rechtzeitig hier.
Die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement (DSEE) informiert auf ihrer Internetseite über DSEE-Förderprogramme sowie im Rahmen einer Förderdatenbank über aktuelle Fördermöglichkeiten anderer Institutionen. Link: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerdern-und-staerken/
10.02.2022