Die hessischen Tennisvereine können zu einem fast normalen Betrieb zurückkehren - das Motto "Vorsicht, Vertrauen, Verantwortung" gilt aber weiterhin! Das ergibt sich aus den Maßnahmen, die das Corona-Kabinett am 22. Juni 2021 aufgrund der sinkenden Fallzahlen festgelegt hat. Die neuen Regelungen, die in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten sind, gelten von Freitag, 25. Juni 2021, bis Donnerstag, 22. Juli 2021.
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