-- zuletzt aktualisiert am 01.09.2021 --
Am 17. August hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) verabschiedet. Darüber hinaus hat man mit einem Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen einen Stufenplan eingeführt, der die lokalen Behörden befugt, über die Coronavirus-Schutzverordnung hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 16. September 2021.
Grundsätzlich hat sich für den Sport nichts geändert. Denn nach § 20 neuen CoSchuV bleibt der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt – allerdings nur bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35.
Da mittlerweile die Mehrheit aller hessischen Landkreise eine 7-Tages-Inzidenz von über 35 erreicht hat, greifen in diesen Kreisen bereits die ersten strengeren Regelungen gemäß des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts – mit Auswirkungen auf den Sportbetrieb. In welcher Stufe sich Ihr Kreis befindet finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/das-hessische-praeventions-und-eskalationskonzept
Nachfolgend fassen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und Fragestellungen in Bezug auf den Tennisbetrieb zusammen.
7-Tages-Inzidenz > 35
7-Tages-Inzidenz > 50
7-Tages-Inzidenz > 100
Wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird, sollen die Beschränkungen im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden.
Da es einige Fragestellungen zu diesen neuen Regelungen und deren praktische Anwendung auf den Trainings- und Wettspielbetrieb gibt, haben wir die wichtigsten in einem Fragenkatalog zusammengefasst und in diesem Zuge auch die Durchführungsbestimmungen zur Medenrunde entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auch immer beim LSBH.
SCHLUSSWORT
Wir wissen, dass diese neuen Regelungen für alle Beteiligten weder zufriedenstellend noch einfach handzuhaben sind. Auch wir haben uns den Verlauf der letzten Saisonhälfte anders vorgestellt. An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal klar stellen: Diese Regelungen wurden weder vom HTV beschlossen, noch werden sie von uns getragen. Wir versuchen auch weiterhin, unsere Forderungen und Ideen im Sinne des Tennissport bei der hessischen Politik einzubringen.
Aktuell scheint es in der Politik zumindest eine Abkehr vom starren Blick auf die Inzidenzen zu geben und die regionale Hospitalisierung soll in den Fokus gerückt werden. Die neue 3G-Regel wird uns aber sicherlich noch einige Zeit begleiten – unabhängig davon, ob diese auch in Zukunft an Inzidenzwerte gekoppelt bleibt.
Bis dahin müssen wir nun alle das beste aus der Situation machen und an einem Strang ziehen.
01.09.2021