Die Hessische Landesregierung hat die zuletzt geltende Corona-Schutverordnung (CoSchuV) bis zum 07. November 2021 verlängert. Die Regelungen zum Trainins- und Wettkampfsport sowie zu Sportveranstaltung bleiben hierbei unverändert.
Gemäß § 20 der verlängerten CoSchuV gelten für den Sport daher auch weiterhin fie folgenden Regelungen:
Auch die landesweite Beurteilung der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung und die sich daraus ergebenden weitergehenden Schutzmaßnahmen bleiben in den zuletzt bekannten zwei Eskalationsstufen bestehen:
Stufe I
Sobald landesweit
ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen, um eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Schutzmaßnahmen der Stufe I sind insbesondere:
Stufe II
Sobald landesweit
ergreift die Landesregierung über Stufe I hinaus weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Anhebung der 3G-Regel auf 2G, sodass dann nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu einer Sportstätte bekommen könnten.
Die für die weitergehenden Schutzmaßnahmen relevanten Werte werden täglich aktualisiert und können hier entnommen werden: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen
Die häufigsten Fragen im Zusammenhang der aktuellen Regelungen haben wir wieder für Sie zusammengefasst. Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auch immer beim LSBH.
14.10.2021