Sicherlich haben sich alle von uns die kommende Osterzeit anders vorgestellt als es die jetzige Situation vorgibt. Geplante und spontane Aktivitäten fallen auf zunächst unbestimmte Zeit aus. Wir stehen vor einer neuen und unbekannten Herausforderung mit noch nicht absehbaren Folgen.
Ich möchte als Ausbildungsleiter gerne eine kurze Statusfeststellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeben.
1.) Tennistrainerinnen und Tennistrainer, die haupt- oder nebenberuflich vom Tennis abhängig sind und jetzt auf Einkommen verzichten müssen:
Wir vom Hessischen Tennis-Verband wissen wie viele Trainerinnen und Trainer mit dem Unterrichten nebenberufliches oder hauptberufliches Einkommen generieren und jetzt um die Zukunft bangen. In den FAQ’s sind alle uns bekannten Quellen zur Selbsthilfe angegeben. Da die Rechtsbeziehungen zwischen Vereinen, Trainerinnen und Trainern, Tennisschulen, Kunden, Hallenbetreibern, etc. sehr unterschiedlich sind, kann der Verband keine allgemeingültigen Regeln oder Verfahrenshinweise geben. Bei unklaren Fragestellungen verweisen wir immer auf die Notwendigkeit von juristischem oder steuerrechtlichem Beistand.
2.) Tennistrainerinnen und Tennistrainer, deren Lizenz ausgelaufen ist und die eine der ausgefallenen Fortbildungen besuchen wollten:
Sobald es der Betrieb wieder zulässt werden wir im Hessischen Tennis-Verband Fortbildungen mit 15 UE anbieten, sodass Trainerinnen und Trainer ihre Lizenz schnellstmöglich verlängern können. Für alle diejenigen, die schon 10 UE absolviert haben und nur 5 weitere UE für die Lizenzverlängerung benötigen, wird in Kürze über die Möglichkeit einer Online Schulung per Email benachrichtigt.
Die Anträge zur Übungsleiterbezuschussung sind für die Vereine bis zum 31.03.2020 in der gewohnten Form abzugeben. Liegt zurzeit eine gültige Übungsleiterlizenz nicht vor, weil beispielsweise eine geplante Fortbildung ausgefallen ist, dann bitte den Vermerk „wird nachgereicht“ dazu schreiben.
3.) Tennisassistentinnen und Tennisassistenten, deren Zertifikat ausgelaufen ist und die eine der ausgefallenen Fortbildungen besuchen wollten:
Da das Zertifikat zum Tennisassistenten keine Lizenz im Sinne der Übungsleiterbezuschussung ist, besteht zunächst kein dringender Handlungsbedarf. Sobald wir wieder Fortbildungen anbieten, können die Zertifikate mit einem Besuch verlängert werden.
4.) Interessentinnen und Interessenten, C-Trainer Anwärterinnen und Anwärter:
Alle diejenigen, die sich für ausgefallene Lehrgänge angemeldet haben, können sich eigenständig für die nächsten möglichen Termine in den Sommerferien neu anmelden. Nach augenblicklichem Stand ist es allerdings höchst unsicher, ob diese tatsächlich stattfinden können. Wir werden auf Sicht fahren und sukzessive die Lehrgangstermine absagen, wenn sich die Situation noch nicht entspannt hat. Wir sind aber so flexibel, dass wir auch sehr schnell neue Lehrgangstermine bekanntgeben werden, sobald es die Situation wieder erlaubt.
Bleibt gesund. Es grüßt Euch
Michael Kreuzer (Cheftrainer Ausbildung) michael.kreuzer@htv-tennis.de.
25.03.2020