Termine und Tipps
Gleichstellungsantrag Ausländer
Auszug aus der HTV-Wettspielordnung §25.4.
Ausländer/Staatenlose können den deutschen Spielern gleichgesetzt werden (in diesem Falle wird die Kennzeichnung als Gleichgestellter von der HTV-Geschäftsstelle übernommen), wenn sie ihren Wohnsitz oder eine Arbeitserlaubnis/ Arbeitsvertrag oder Ausbildungsnachweis in Deutschland nachweisen. Dabei ist zu beachten:
a) Jeder Verein ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich und hat die Angaben der Spieler zu prüfen.
b) Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass die Änderungen der Angaben bis zum 15.03. beantragt werden.
c) Der Nachweis der Angaben ist nur mit behördlichen Dokumenten (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Ausbildungs- und Schulbehörde usw.) möglich.
Wichtig: Der Antrag wird nicht in HTO gestellt sondern formlos per Fax, Post oder Mail.



