Rahmenrichtlinien zum lizenzierten Trainer

 

  Entsprechend der Rahmenrichtlinien des DOSB werden im Bereich des DTB/HTV folgende Lizenzen und Zertifikate vergeben.

- Tennisassistent / Schülermentor - Zertifikat

- DTB/C-Trainer - Lizenz 

- DTB/B-Trainer - Lizenz

- DTB/A-Trainer - Lizenz

- Diplom-Trainer - Berufsausbildung

 

  Eingangsalter

- Tennisassistent / Schülermentor: 16 Jahre

- DTB/C-Trainer: 16 Jahre vollendet

- DTB/B-Trainer: 20 Jahre vollendet

- DTB/A-Trainer: 22 Jahre vollendet

 

  Träger der Ausbildungen sind

- Tennisassistent / Schülermentor: Hessischer Tennis-Verband

- DTB/C-Trainer: Hessischer Tennis-Verband

- DTB/B-Trainer: Hessischer Tennis-Verband

- DTB/A-Trainer: Deutscher Tennis Bund

- Diplom-Trainer: DOSB - Deutscher Tennis Bund/Trainerakademie in Köln

 

  Gültigkeit der Lizenzen / Zertifikat

- Tennisassistent / Schülermentor 2 Jahre

- DTB/C-Trainer 4 Jahre

- DTB/B-Trainer 3 Jahre

- DTB/A-Trainer 2 Jahre

- Diplom-Trainer

Die Verlängerung der Lizenz setzt die Fortbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus. Die Ausbildung ist im Gesamtbereich des DTB und DOSB gültig. Für die öffentliche Bezuschussung des Trainereinsatzes im Verein ist die Lizenz Voraussetzung. Der Zuschuss wird beim Landessportbund Hessen e.V. Abteilung Vereinshilfe, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt (Telefon 069-67890) beantragt.

 

  Verlust der Gültigkeit

Nach Verlust der Gültigkeit einer Trainer-Lizenz kann diese wieder aufgefrischt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen des HTV.

Nach Verlust der Gültigkeit eines Zertifikates kann dieses wieder aufgefrischt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem der Fortbildungs-Lehrgänge des HTV:

Beim  Verfall von länger als 4 Jahren: 2 Lehrgänge innerhalb von 12 Monaten

Beim Verfall von länger als 8 Jahren: 3 Lehrgänge innerhalb von 12 Monaten

 

  Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zum DTB/C-Trainer

 

Hochschulabsolventen

Die Bewerber müssen alle Ausbildungsinhalte, ohne Ausnahme, durchlaufen.

 

Staatlich geprüfte/r Tennislehrer/in

Staatlich geprüften Tennislehrern und Tennislehrerinnen wird auf Antrag die C-Trainerlizenz ausgestellt.

Die Lizenzausstellungsgebühr beträgt:    €   30,-

 

Bewerber gültiger ausländischer Lizenzen (nur Ausländer)

Anerkennung gültiger nationaler ausländischer Lizenzen: Auf Anfrage

Achtung: Es ist in jedem Fall nur eine Umschreibung auf eine DTB/C-Lizenz möglich

 

Ausstellung - Umschreibung - Verlängerung einer gültigen Lizenz

Wenn ein Trainer, der seine Ausbildung bei einem anderen Landesverband erworben hat, eine Lizenz vom HTV ausgestellt oder umgeschrieben haben will, wird eine Gebühr erhoben.

Diese Lizenzausstellungsgebühr beträgt  € 30,-

 

Für Fortbildungen bei anderen Landesverbänden bzw. beim VDT wird für die Verlängerung der Lizenz und Pflege der Daten eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- erhoben.